BWL (Fach) / UG (Lektion)
Vorderseite
Sonderregelungen für Verkehrunternehmen und Dienstleistungsunternehmen
Rückseite
Verkehrsunternehmen (=alle Tätigkeiten erlaubnispflichtig)
- Nahverkehr = 50km ab Ortsmitte mit Erlaubnis der Kreis-/ Stadtverwaltung
- Fernverkehr = Konzession vom Resgierungspräsidium
- Taxi = Konzession der Ordnungsbehörde
Dienstleistungsunternehmen (polizeiliches Führungszeugnis)
- "Vertrauensgewerbe" z.B. Ehevermittler, Makler, Auskunfteien, Bewachungsgewerbe, Versteigerer, Bauträger
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