BWL (Fach) / UG (Lektion)

Vorderseite Sonderregelungen für Verkehrunternehmen und Dienstleistungsunternehmen
Rückseite

Verkehrsunternehmen (=alle Tätigkeiten erlaubnispflichtig)

  • Nahverkehr = 50km ab Ortsmitte mit Erlaubnis der Kreis-/ Stadtverwaltung
  • Fernverkehr = Konzession vom Resgierungspräsidium
  • Taxi = Konzession der Ordnungsbehörde

Dienstleistungsunternehmen (polizeiliches Führungszeugnis)

  • "Vertrauensgewerbe" z.B. Ehevermittler, Makler, Auskunfteien, Bewachungsgewerbe, Versteigerer, Bauträger

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