Recht (Fach) / #1 (Lektion)

Vorderseite Darlehensvertrag
Rückseite

= spielt im Rechtsverkehr eine bedeutende Rolle. Unterschied zur Leihe besteht darin, dass

- das Darlehen Geld & andere vertretbare Sachen zum Gegenstand hat

o der Darlehensnehmer nur Sachen gleicher Art, Menge & Güte zurückzugeben hat

o der Darlehensnehmer Eigentümer der Sache, der Entleiher unmittelbarer Besitzer der Sache wird

- Kann unentgeltlich oder entgeltlich gewährt werden- Endet mit Ablauf der vereinbarten Frist oder Kündigung

Beispiel – entgeltliche Form: im Wirtschaftsleben häufig in Gestalt des Kreditvertrages

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