Recht (Fach) / #1 (Lektion)
Vorderseite
Darlehensvertrag
Rückseite
= spielt im Rechtsverkehr eine bedeutende Rolle. Unterschied zur Leihe besteht darin, dass
- das Darlehen Geld & andere vertretbare Sachen zum Gegenstand hat
o der Darlehensnehmer nur Sachen gleicher Art, Menge & Güte zurückzugeben hat
o der Darlehensnehmer Eigentümer der Sache, der Entleiher unmittelbarer Besitzer der Sache wird
- Kann unentgeltlich oder entgeltlich gewährt werden- Endet mit Ablauf der vereinbarten Frist oder Kündigung
Beispiel – entgeltliche Form: im Wirtschaftsleben häufig in Gestalt des Kreditvertrages
Diese Karteikarte wurde von lina_99 erstellt.