Recht (Fach) / #1 (Lektion)
Vorderseite
Definition - Willenserklärungen
Rückseite
Definition – Willenserklärungen Willensäußerungen, die darauf gerichtet sind, eine Rechtsfolge zu erzielen
- Privatrecht geht davon aus, dass Bürger die Rechtsbeziehungen untereinander beliebig regeln können – das Mittel dazu ist das Rechtsgeschäft- Damit neue Rechtsverhältnisse geschaffen, bestehende geändert bzw. aufgelöst werden können, ist
o der unbedingte Wille, sich rechtlich zu binden
o die Erklärung dieses Wunsches durch die Beteiligten ist notwendig
- Ausdrückliche Erklärung (mündlich, schriftlich) oder schlüssiges Handeln- Ausnahmenfall: Schweigen – gesetzliche Regelung beachten
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