Recht (Fach) / #1 (Lektion)

Vorderseite juristische Personen des öffentlichen Rechts
Rückseite

Rechtsfähigkeit beginnt durch ein Gesetz oder einen Verwaltungsakt (Erlass, Genehmigung, Verordnung, Eintragung in ein öffentliches Register)

- juristische Personen handeln im Rechtsverkehr durch ihre Organe, welche in der Satzung oder in der jeweiligen Rechtsvorschrift festgelegt sindBeispiel: Vorstand, Geschäftsführer, Bürgermeister, Amtsleiter oder Bundesbankpräsident

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