Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)

Vorderseite Welche EK-Arten können entstehen bei Veräußerung von Anteilen?
Rückseite

Anteile im BV:

- 100% EK-Art §16 -> TEV + Freibetrag auch nur für den Anteil der nicht steuerfrei ist

- weniger als 100% EK-Art §15 -> TEV keine weiteren Vergünstigungen

Anteile im PV:

- 1% oder mehr EK-Art §17 -> TEV + Freibetrag auf Anteil der stpfl.

- kleiner 1% EK-Art §20(2)

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