Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Welche Besonderheit gibt es bei der Veräußerung nach §16?
Rückseite
Freibetrag in Höhe von 45.000 wenn der Gewinn 136.000 nicht übersteigt, wenn übersteigt, dann Abschmelzung
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