Europarecht (Fach) / 6. Kompetenzen (Lektion)

Vorderseite 2.4. Art 352 AEUV
Rückseite

Trotz des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung tendiert die der EuGH durch Auslegungen unionsfreundlich zu sein (effet utile = Auslegung erfolgt möglichst so dass das Ziel erreicht wird), ein besipiel ist die Doktrin der Implied powers die dem Unionsgesetzgeber einige Flexibilität erlauben. Auch Art 352 aeuv, steht immer dann zur Verfügung wenn sich im Rahmen der Ziele der EUV des Art 3, aufgrund der fehlenden Rechtsetzungsgrundlage nicht verwirklichen lässt.

Dort wo die Kapitel zu eng gefasst sind, um eines der Ziele der Union zu verwirklichen stellt Art 352 eine sprengende, ergänzende Handlungsgrundlage bereit. Nur in Politikbereichen für das Primärrecht die Harmonisierungen ausdrücklich ausschließten kann dieser Artikel nicht eingesetzt werden. Art 352 ermächtigt zur vertragsimmanenten Fortentwicklung des Unionsrechts unterhalb der Grenze der Vertragsänderung nach Art 48. EUV, obwohl es sich also um eine Rechtsetzungsgrundlage handlet steht Art 352 in einem engen Zusammenhang mit der vertikalen Kompetenzverteilung.

Auch nach dem Artikel bleibt die Kompetenz-Kompetenz bei den MS, die union hat aber mit art 352 ein sehr weitreichenden Instrument bekommen. Bsp: Schaffung von sui-generis-Regelungen

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