Schuldrecht (Fach) / Locatio conductio rei (Lektion)

Vorderseite Eviktion
Rückseite

Im Falle einer Eviktion kann der Vermieter seinen Mieter klagklos stellen wenn er ihm eine gleichwertige Wohnung verschafft, andernfalls haftet er für das Erfüllungsinteresse. Zur Eviktion kann es besonders dann kommen wenn der Bestandgeber das Objekt veräußert, nach Übereignung kann der Erwerber als neuer Eigentümer den Bestandnehmer zu dem er keine Obligationsbeziehung hat, vertreiben. Geschieht die, dass ist er allerdings mit Ansprüchen aus der Eviktion an den Bestandgeber veriesen. Um die Erfüllung des Mietvertrages zu sichern kann sich der Vermieter vom Erwerber verprechen lassen er werde dem Mieter den Mietgegenstand nicht entziehen. Daraus hat zwar der Mieter keinen Rechtsanspruch gegen den Erwerber, aber delogiert er vereinbarungswidrig den Mieter, so haftet er dem Veräußerer.

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