Schuldrecht (Fach) / Locatio conductio rei (Lektion)

Vorderseite VIS MAIOR
Rückseite

Der Untergang durch höhere Gewalt trifft den Bestandgeber, da er Eigentümer ist (casum sentit dominus). Hier gilt Vis maior als Leistungsstörung (körperlicher Mangel), da der Bestandgeber nicht merh leisten kann dh es liegt ein Sachmangel vor und der Bestandnehmer ist zur Sachmangelgewährleistung berechtigt. Eine Ausnahme stellt das Teilpacht dar, wobei das Ernterisiko dauerhaft gestreut ist, da der eCOLONUD PARTIARIUS nicht nur zum Entgelt in Geld, sondern auch einen Teil der Ernte abzuliefern hat und somit der Verpächter am Ertrag proportional partizipiert.

Dies Sachmangelgewährleistungen umfasst die Zinsreduktion (Minderung) und das Recht vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung). Dieselben Rechtsbehelfe stehen zu, wenn in der Nachbarschaft ein Haus errichtet wird das den Lichteinfall verringert oder der Vermieter etwas abreißen muss und den Gebrauch erheblich einschränkt. Allerdings sind geringe Unbequemlichkeiten zu dulden.

Ausnahmsweise wirken die Rechtsbehelfe nicht zurück, sondern ab Eintritt der Leistungsstörung EX NUNC. Für die Zeit vor der Beeinträchtigung ist das volle Entgelt zu zahlen.

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