Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)
Vorderseite
Unterscheiden Sie die Begriffe Grundprinzip, Grundrecht und Grundfreiheit!
Rückseite
Grundprinzip = Staatsideen, die der Verfassung zu Grunde liegen
- höchstrangigen Normen im österr. Verfassungsrecht
- können nur durch gesamtämderung der Bundesverfassung geändert werden
Grundrecht = verfassungsgesetzl. gewährleistete subjektive Rechte
Grundfreiheit = im Primmärrecht der EU veranktertes supranationales Recht (Ziel --> Binnenmarkt zu verwirklichen)
Diese Karteikarte wurde von vanessad erstellt.
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