Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Unterscheiden Sie die Begriffe Grundprinzip, Grundrecht und Grundfreiheit!
Rückseite

Grundprinzip = Staatsideen, die der Verfassung zu Grunde liegen

- höchstrangigen Normen im österr. Verfassungsrecht

- können nur durch gesamtämderung der Bundesverfassung geändert werden

Grundrecht = verfassungsgesetzl. gewährleistete subjektive Rechte

Grundfreiheit = im Primmärrecht der EU veranktertes supranationales Recht (Ziel --> Binnenmarkt zu verwirklichen)

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