Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)
Vorderseite
Was besagt das allgemeine Diskriminierungsverbot und wo ist es geregelt?
Rückseite
Geregelt in: Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV Art 18)
- verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; - verboten sind direkte Diskriminierungen (stellen ausdrücklich auf Staatsangehörigkeit ab)
- indirekte Diskriminierungen (dürfen nur dann normiert werden, wenn sie aus Gründen des Allgemeininteresses erfolgen, angemessen und erforderlich sind)
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