Jus (Fach) / Europarecht (Lektion)

Vorderseite Was besagt das allgemeine Diskriminierungsverbot und wo ist es geregelt?
Rückseite

Geregelt in: Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV Art 18)

- verbietet jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit; - verboten sind direkte Diskriminierungen (stellen ausdrücklich auf Staatsangehörigkeit ab)

- indirekte Diskriminierungen (dürfen nur dann normiert werden, wenn sie aus Gründen des Allgemeininteresses erfolgen, angemessen und erforderlich sind)

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