Gesetzeskunde (Fach) / EXAMEN (Lektion)

Vorderseite Definiere Geschäftsfähigkeit.
Rückseite

Ist die Fähigkeit durch eigenes Handeln rechtswirksam ein Rechtsgeschäft abschließen zu können. Ist vom Alter der Person und ihrer persönlichen geistigen Verfassung abhängig.

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