Gesetzeskunde (Fach) / EXAMEN (Lektion)

Vorderseite Was ist eine unerlaubte Handlung?
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Gesetzliche Schadensersatzansprüche sind in jenen Fällen möglich, welche gemäß

§§ 823 – 853 BGB definiert werden, wobei § 823 Abs. 1 das Deliktrechst, also das bedeutsamste Recht, regelt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

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