Steuerrecht (Fach) / Jahresabschluss (Lektion)
kein VST-Abzug - auch nicht f. Betriebskosten (Benzin,...)
Feststellung PKW: Liste v. Finanzministerium
§ 20 EStG + Verordnung auf S. 260: Angemessenheit von PKWs & Kombis
ab 2005: 40.000€
§ 8 (6) EStG: gesetzliche ND von 8 Jahren
Auto jünger als 5 Jahre: Angemessenheitsprüfung auf Basis d. Neuanschaffungswerts
z.B.: Kauf 3 Jahre Gebrauchtswagen um 30.000
ursprüngl. NEU AW: 90.000
40.000 / 90.000 = 44.4%
30.000 * 44.4% = 13.320€
wenn ursprünglicher AW > 40.000 --> keine Angemessenheitsprüfung notwendig
Auto älter als 5 Jahre: Steuerrecht verlangt Gesamtnutzungdauer von mind. 8 Jahre § 8 (6) Z. 1 EStG
Differenz zwischen EStG & UGB führt zu MWR
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