Steuerrecht (Fach) / Jahresabschluss (Lektion)

Vorderseite Nutzungsdauer § 204 (1) UGB / § 7 EStG
Rückseite

Festlegung durch Geschäftsführung (GmbH) oder Vorstand (AG)

Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer (Gutachten bei großen Geldbeträgen)

im Zweifel:

- Unternehmen: kürzere ND (mehr Abschreibung --> UN möchte sich so arm wie möglich darstellen)

- Finanzamt: längere ND

Erfahrungswerte f. ND

- Abweichungen lt. § 8 EStG:

- PKW: 8 Jahre (politische Willkür)

- Gebäude: 2,5% (ohne Nachweis) - entspricht ND von 40 Jahren

Prozentsatz, da bei Kauf eines 10 Jahre alten Gebäudes die ND bereits auf 30 Jahre zu reduzieren wäre

bei Erstellung eines Gutachtens --> gilt Gutachten

Differenz Abschreibun UGB & EStG --> temporäre MWR

Diese Karteikarte wurde von Wuschlkopf_3 erstellt.

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