Steuerrecht (Fach) / Jahresabschluss (Lektion)
Vorderseite
Nutzungsdauer § 204 (1) UGB / § 7 EStG
Rückseite
Festlegung durch Geschäftsführung (GmbH) oder Vorstand (AG)
Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer (Gutachten bei großen Geldbeträgen)
im Zweifel:
- Unternehmen: kürzere ND (mehr Abschreibung --> UN möchte sich so arm wie möglich darstellen)
- Finanzamt: längere ND
Erfahrungswerte f. ND
- Abweichungen lt. § 8 EStG:
- PKW: 8 Jahre (politische Willkür)
- Gebäude: 2,5% (ohne Nachweis) - entspricht ND von 40 Jahren
Prozentsatz, da bei Kauf eines 10 Jahre alten Gebäudes die ND bereits auf 30 Jahre zu reduzieren wäre
bei Erstellung eines Gutachtens --> gilt Gutachten
Differenz Abschreibun UGB & EStG --> temporäre MWR
Diese Karteikarte wurde von Wuschlkopf_3 erstellt.
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