BWL (Fach) / Einführung BWL (Lektion)

Vorderseite Erläutern Sie die Unterschiede der Organe der GmbH und der Organe der Aktiengesellschaft AG
Rückseite

GmbH: Im Falle der GmbH handelt es sich bei den Organen um die Gesellschafterversammlung (als beschließendes Organ, bestend aus den Gesellschaftern) und die Geschäftsführung (als Leitendes Organ = Personal). Bei dieser Rechtsform ist eine Trennung zwischen dem Kapital und dem Management vorgesehen. Die Gesellschafter sind die Besitzer der Firmenanteile und können zu allen Belangen des Unternehmens Beschlüsse fassen. Auch Eingriffe in das operative Geschäft sind möglich, denn sie haben Weisungsrecht gegenüber der Geschäftsführung (Bestellung, Aberufung und Entlastung der Geschäftsführer). Optional ist ein Aufsichtsrat (teil der Arbeitnehmer u. Arbeitgebervertreter) als überwachendes Organ also zur Kontrolle der Geschäftsführer möglich.

AG: Der Vorstand ist das leitende Organ. Der Aufsichtsrat ist das überwachende Organ und bestellt den Vorstand. Bei den Aktiengesellschaften ist eine strikte Trennung zwischen der Geschäftsleitung und dem Kapital, also den Anteilseignern (Aktionären), vorgesehen. Deshalb hat die Hauptversammlung keinen Einfluss (anders als in der GmbH) in die Geschäftsführung einzugreifen.

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