BWL (Fach) / Einführung BWL (Lektion)

Vorderseite GmbH & Co. KG erläutern:
Rückseite

- Sonderform der Kommanditgesellschaft:

KG = Zusammenschluss von mind. 2 Eigentümern

bei einem Teil der Gessellschafter ist die Haftung auf die Kapitaleinlage begrenzt (Kommanditist)

bei dem anderen Teil Haftet der Gesellschafter unbeschränkt (Komplementär)

Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen.

Kapitaleinlagen der Kommanditisten sind durch den Gesellschaftervertrag geregelt.

zurück zu GmbH & Co KG: - Kommanditgesellschaft, bei der die Rolle des Komplementärs (haftet mit seinem Privatvermögen) eine jur. Person in Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH übernimmt.

- Somit Ausschluss der unbeschränkten Haftung einer nat. Person

- Die Geschäftsführung und die rechtliche Vertretung der GmbH & Co KG übernehmen die Geschäftsführer der GmbH

Personengesellschaft:

Träger von Personengesellschaften sind mind. zwei nat. oder jur. Personen, die entweder unbegrenzt oder teilweise beschränkt auch mit ihrem Privatvermögen haften Bei der GmbH & CO KG haftet niemand mit seinem Privatvermögen, da diesen Teil die GmbH als jur. Person übernimmt.

eine Personengesellschaft ist keine jur. Person, kann baer trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein.

Im Vordergrund steht die Verbindung von Einzelpersonen für gemeinsame Handelsgeschäfte.

Diese Karteikarte wurde von Ischgli erstellt.

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