BWL (Fach) / Einführung BWL (Lektion)

Vorderseite Was versteht man unter einem Kartell?
Rückseite

- Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen mit der Zeilsetzung oder tatsächlichen Wirkung einer Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs (unerlaubte Zusammenarbeit zur Wettbewerbseinschränkung)

- Hintergrund: Bündelung eines bedeutenden Teil des Angebots oder der Nachfrage auf einem bestimmten Markt

- Bsp: Preis, Konditionen, Produktions, Absatz oder Beschaffungskartelle.

Diese Karteikarte wurde von Ischgli erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: