BWL (Fach) / Einführung BWL (Lektion)
Vorderseite
Was versteht man unter einem Kartell?
Rückseite
- Zusammenarbeit rechtlich selbstständiger Unternehmen mit der Zeilsetzung oder tatsächlichen Wirkung einer Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs (unerlaubte Zusammenarbeit zur Wettbewerbseinschränkung)
- Hintergrund: Bündelung eines bedeutenden Teil des Angebots oder der Nachfrage auf einem bestimmten Markt
- Bsp: Preis, Konditionen, Produktions, Absatz oder Beschaffungskartelle.
Diese Karteikarte wurde von Ischgli erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: