Organisation und Ethik des Arztberufes (Fach) / Ausbildung zum Arzt (Lektion)

Vorderseite Was ist das Amtsgeheimnis?
Rückseite

nicht zu verwechseln mit dem Berufsgeheimnis

Amtsgeheimnis (Art. 320 StGB) gilt für eidgenössische, kantonale und Gemeindebeamte sowie Regierungsmitglieder. Kann auch auf Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Institutionen angewendet werden. Also Mitarbeiter von Spitälern (auch Arztsekretärinnen)

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