Organisation und Ethik des Arztberufes (Fach) / Ausbildung zum Arzt (Lektion)

Vorderseite Wo ist das Arzt- und Berufsgeheimnis festgelegt?
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Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 321 StGB) sowie im Gesundheitsgesetz (GesG), es dient dem Schutz der Privatspäre des Patienten.

Gilt für Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, zur Verschwiegenheit verpflichtet Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen und ihre Hilfspersonen. Strafe: Gefängnis oder Busse

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