Organisation und Ethik des Arztberufes (Fach) / Ausbildung zum Arzt (Lektion)
Vorderseite
Wo ist das Arzt- und Berufsgeheimnis festgelegt?
Rückseite
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (Art. 321 StGB) sowie im Gesundheitsgesetz (GesG), es dient dem Schutz der Privatspäre des Patienten.
Gilt für Geistliche, Rechtsanwälte, Verteidiger, Notare, zur Verschwiegenheit verpflichtet Revisoren, Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Hebammen und ihre Hilfspersonen. Strafe: Gefängnis oder Busse
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