Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)

Vorderseite Kürzung Grundbesitz
Rückseite

§ 9 Nr. 1 GewStG

1,2 % von 140% des Einheitswerts des zum BV gehörenden und nicht von GrSt befreiten Grundbesitzes

- 140% des Einheitswerts: R 9.1 II Satz 2 GewStG

- wird eigenbetriebl genutzter Grundstücksteil nach § 8 EStDV nicht als BV behandelt, ist Kürzung trotzdem vorzunehmen; R 9.1 I Satz 4 GewStR

- Grundbesitz ist auch Gebäude(-teile) auf fremden GruBo, wenn UN als wirtschaftl. Eigentümer anzusehen ist; R 9.1 I Satz 6 GewStR

- teilweise Kürzung, sofern nur Teil des Grundstücks dem BV zuzurechnen ist; § 20 II GewStDV R 9.1 I Satz 7 GewStR

- Zugehörigkeit zu Beginn Kj, § 20 I GewStDV

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