Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)
Vorderseite
Hinzurechnung
Dividenden
Rückseite
§ 8 Nr. 5 GewStG:
nach § 3 Nr. 40 EStG oder § 8b KStG außer Ansatz bleibende Gewinnanteile, soweit Anteile nicht Voraussetzungen § 9 Nr. 2a oder 7 GewStG erfüllen
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