Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)

Vorderseite Maßgebender Gewerbeertrag
Rückseite

§ 10 GewStG

bei abweichendem WJ:

§ 10 II GewStG: ... gilt GewErtrag als in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem WJ endet

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