Gewerbesteuer (Fach) / GewSt (Lektion)
Vorderseite
Maßgebender Gewerbeertrag
Rückseite
§ 10 GewStG
bei abweichendem WJ:
§ 10 II GewStG: ... gilt GewErtrag als in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem WJ endet
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