Gesundheits- und Sozialwesen (Fach) / Bundesgesetz über die Kranvenversicherung Teil 2 (Lektion)

Vorderseite Erkläre das System "Tiers garant"
Rückseite

Bedeutet: der Dritte garantiert. Mit Tiers ist die Krankenkasse gemeint.

Der Versicherte (Patient) schuldet dem Leistungserbringer (Arzt) die Vergütung seiner Leistung. Der Patient bezahlt deshalb dem Arzt die Rechnung und hat einen Anspruch auf Rückerstattung bei seiner Krankenkasse. Nach Abzug der Kostenbeteiligung (Franchise + Selbstbehalt) erhält der Patient die Rückerstattung.

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