Rechnungslegung (Fach) / Bilanzpolitik (Lektion)
Unter Bilanzpolitik wird die (vorschriftenkonforme) Gestaltung des Jahresabschlusses, des Lageberichts und anderer JA-spezifischer Unternehmensinformationen verstanden.
Die Bilanzpolitik verfolgt dabei grds. zweierlei Ziele:
- Verhaltens-/Entscheidungsbeeinflussung der JA-Adressaten
- Steuerung der Zahlungskonsequenzen
(Steuerlast senken, Ausschütung senken/steigern)
Das Bilanzpolitische Instrumentarium lässt sich in sachverhalts- und darstellungsgestaltende Instrumente differenzieren.
Der Sachverhaltsgestaltung sind die institutionelle Gestaltung sowie die Gestaltung ökonomischer Vorgänge VOR und NACH dem Bilanzstichtag zu subsumieren.
Demgegenüber kann die Darstellungsgestaltung in explizite und implizite Wahlrechte aufgeteilt werden, wobei unter impliziten Wahlrechten Ermessens-, Schätzungs- und/oder Prognosespielräume zu verstehen sind, die jedoch (implizit) aus dem Gesetz hervorgehen. Demgegenüber werden explizite Wahlrechte im Gesetz konkret benannt und zeigen einen Tatbestand mit mindestens zwei möglichen Rechtsfolgen auf.
Die Bilanzpolitik kann tendenziell eher progressiv (ergebnis-/eigenkapitalverbessernd) oder konservativ (ergebnis-/eigenkapitalvermindernd) ausgerichtet sein.
Diese Karteikarte wurde von UF13 erstellt.