Unternehmensführung (Fach) / Managementregelkreislauf (Lektion)

Vorderseite Stellenbildung
Rückseite

Die Anzahl der Teilaufgaben muss nicht notwendigerweise identisch mit der Anzahl der Stellen sein.

Je nach Größe des Betriebes kann eine Teilaufgabe die Bildung mehrerer Stellen erfordern, oder mehrerere Teilaufgaben werden in eine Stelle zusammengefasst.

Man unterscheidet

  • Leitungsstelle (Anordnungsrecht und -pflichten)
  • Ausführungsstellen (keine Leitungsbefugnis)

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