Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)
Vorderseite
Fehlgeschlagener Versuch
Rückseite
Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Täter davon ausgeht, im unmittelbaren Fortgang des Geschehens den tatbestandlichen Erfolg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder zumindest nicht ohne zeitliche Zäsur herbeiführen zu können
->Wenn der Versuch fehlgeschlagen ist, ist ein strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen
Diese Karteikarte wurde von Jagonak erstellt.