Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)

Vorderseite Fehlgeschlagener Versuch
Rückseite

Fehlgeschlagen ist ein Versuch, wenn der Täter davon ausgeht, im unmittelbaren Fortgang des Geschehens den tatbestandlichen Erfolg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht oder zumindest nicht ohne zeitliche Zäsur herbeiführen zu können

->Wenn der Versuch fehlgeschlagen ist, ist ein strafbefreiender Rücktritt ausgeschlossen

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