Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)

Vorderseite Strafgrund des Versuchs -> Theorien
Rückseite

1. Objektiv-subjektive Theorie: Strafgrund ist der betätigte rechtsfeindliche Wille

2.Objektive Theorie: Strafgrund ist die Gefährdung des durch den TB geschützten Handlungsobjekts

3.Eindruckstheorie: Strafgrund ist der betätigte Wille und der rechtserschütternde Eindruck in der Allgemeinheit

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