Strafrecht (Fach) / Versuch (Lektion)
Vorderseite
Strafgrund des Versuchs -> Theorien
Rückseite
1. Objektiv-subjektive Theorie: Strafgrund ist der betätigte rechtsfeindliche Wille
2.Objektive Theorie: Strafgrund ist die Gefährdung des durch den TB geschützten Handlungsobjekts
3.Eindruckstheorie: Strafgrund ist der betätigte Wille und der rechtserschütternde Eindruck in der Allgemeinheit
Diese Karteikarte wurde von Jagonak erstellt.