Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)
Vorderseite
Zuführen § 215
Rückseite
gezielte Einflusnahme die zur Umgestaltung der Lebensführung zu einer Prostituierten bewirkt; Situation veranlasst mehr als überreden darüber hinaus braucht es eine weitere Tätigkeit die zur Ausübung der Prostitution bewegt
Ob das Opfer freiwillig dazu bereit war ist egal
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.