Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)
Vorderseite
Herbeiführen iSd § 213
Rückseite
Vermittlertätigkeit ohne Einwirkung auf den Willen der Person
vermittelte Personen müssen dem Täter nicht aber einander bekannt sein
Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.