Strafrecht (Fach) / 10. strafbare Handlungen gg die sexuelle Integrität (Lektion)

Vorderseite Herbeiführen iSd § 213
Rückseite

Vermittlertätigkeit ohne Einwirkung auf den Willen der Person

vermittelte Personen müssen dem Täter nicht aber einander bekannt sein

Diese Karteikarte wurde von OliverMandl erstellt.