Steuern (Fach) / Grundbegriffe (Lektion)
Vorderseite
Definition Gebühren
Rückseite
sind öffentlich-rechtliche Ausgaben, denen eine direkte/konkrete Gegenleistung gegenübersteht
(eine tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung, individuelles Kostendeckungsprinzip)
Beispiel: Bibliothek-Gebühr, Kfz-Zulassungsgebühr, Passgebühr
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