Steuern (Fach) / Grundbegriffe (Lektion)

Vorderseite Definition Gebühren
Rückseite

sind öffentlich-rechtliche Ausgaben, denen eine direkte/konkrete Gegenleistung gegenübersteht

(eine tatsächlich in Anspruch genommene öffentliche Leistung, individuelles Kostendeckungsprinzip)

Beispiel: Bibliothek-Gebühr, Kfz-Zulassungsgebühr, Passgebühr

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