Zivilrecht (Fach) / Schuldrecht BT II (Lektion)

Vorderseite Verhältnis EBV zu GOA
Rückseite

Das EBV schließt die GOA aus. §§994 ff. BGB gehen den §§ 677 ff. BGB vor. Daher nach dem EBV prüfenen

Diese Karteikarte wurde von paul207 erstellt.