Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Beeinflussung des
Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs
[§§ 263 a, 270]
Rückseite
Eingegebene Daten finden in den Arbeitsvorgang des ComputersEingang und werden für das spätere Ergebnis ursächlich.
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