Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Beeinflussung des Ergebnisses eines Datenverarbeitungsvorgangs [§§ 263 a, 270]
Rückseite

Eingegebene Daten finden in den Arbeitsvorgang des ComputersEingang und werden für das spätere Ergebnis ursächlich.

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