Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Automat
Rückseite

Nach h.M. nur solche Geräte, die eine unkörperliche Leistung erbringen,sog. Leistungsautomaten. Apparate, die eine bestimmtekörperliche Leistung ausgeben, sog. Warenautomaten, werdennicht erfasst.

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