Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Automat
Rückseite
Nach h.M. nur solche Geräte, die eine unkörperliche Leistung erbringen,sog. Leistungsautomaten. Apparate, die eine bestimmtekörperliche Leistung ausgeben, sog. Warenautomaten, werdennicht erfasst.
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