Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

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Rückseite

Nach der allgemein anerkannten Geistigkeitstheorie derjenige, dergeistig hinter der Erklärung steht, weil er sie tatsächlich als seine Erklärunggelten lässt und weil sie ihm auch rechtlich als eigene zurechenbarist. Nicht entscheidend ist, wer die Urkunde körperlichhergestellt hat.

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