Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Absichtsprovokation
Rückseite

Ein Angriff wird mit dem Ziel herausgefordert, den Provoziertenspäter unter dem Deckmantel der Notwehr verletzen zu können.Nach h.M. entfällt dann das Notwehrrecht mangels Gebotenheit.Nach a.A. fehlt der Notwehrwille

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