Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)
Vorderseite
Absichtsprovokation
Rückseite
Ein Angriff wird mit dem Ziel herausgefordert, den Provoziertenspäter unter dem Deckmantel der Notwehr verletzen zu können.Nach h.M. entfällt dann das Notwehrrecht mangels Gebotenheit.Nach a.A. fehlt der Notwehrwille
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