Strafrecht (Fach) / Definitionen (Lektion)

Vorderseite Abfall
Rückseite

Alle festen, flüssigen oder in Behältern aufbewahrten gasförmigenbeweglichen Sachen, deren sich ihr Besitzer entweder entledigenwill (subjektiver oder gewillkürter Abfall) oder deren er sich entledigenmuss, weil eine geordnete Entsorgung zur Wahrung des Gemeinwohls,insbes. zum Schutz der Umwelt, geboten ist (objektiverAbfall oder Zwangsabfall).

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