Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite §267 Abgrenzung Beweiszeichen/ Kennzeichen
Rückseite

Bewiszeichen= mit einem körperlichen gegenstand fest verbunden.Sie verkörpern eine menschliche Gedankenerklärung,lassen ihren Aussteller erkennen und sind geeignet und bestimmt nach Gesetz,Herkommen oder Vereinbarung, zum Beweis erheblicher Tatsachen zu dienen. Sind daher Urkunden ( Motorgestellnummern, KFZ-Kennzeichen)

Kennzeichen= sind nicht dazu bestimmt einen Beweis für rechtliche Beziehungen zu erbringen,sondern sind ihrer Funktion nach lediglich unterscheidende Kennzeichen der Sicherung oder zum verschluss von Sachen dienlich.(Wäschemonogramm,Eigentümerzeichen in Büchern)

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