Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT (Lektion)

Vorderseite Aussetzung §221 I
Rückseite

Nr.1 Nr.2

1. taugliches Opfer: Jedermann---------------------idem

2.tauglicher Täter: Jedermann-----------------------nur Beistandspflichtige §13

3.Tathandlung: Versetzen in -------------------------ImStich-lassen in hilfloser L.

Hilflose Lage

Hilflose Lage:Situation, in der sich das Opfer aus eigener Kraft nicht vor dem Eintritt einer Gefahr für seine Gesundheit oder sein Leben schützen kann und in der es, kommt kein rettender Zufall zur Hilfe, an Leib und Leben Schaden nehmen kann.

Versetzen:Jede Herbeiführung einer vorher noch nicht vorhandenen hilflosen Lage, nicht notwendig durch räumliche Trennung.

Im-Stich-lassen:jedes Verhalten, durch das der Täter die Beseitigung einer bereits vorhandenen hilflosen Lage unterlässt, obwohl ihm dies tatsächlich möglich und zumutbar ist.

4.Aussetzen der Gefahr und schweren Gesundheitsschädigung oder des Todes.

5.Vorsatz bzgl.aller Umstaände einschließlich der konkreten Gefahr

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