Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)

Vorderseite Subsidiaritätsprinzip, § 20 Abs. 8 EStG
Rückseite

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständiger Arbeit oder Vermietung und Verpachtung haben Vorrang vor der Zuordnung zu den Einkünften gem. § 20 EStG

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