Einkommensteuer (Fach) / Einkünfte aus Kapitalvermögen (Lektion)
Vorderseite
Veräußerung von Kapitalanlagen § 20 Abs. 2 EStG
Rückseite
Nr. 1: Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften unabhängig von der Haltedauer sowie die Veräußerung von Genuss oder Bezugsrechten.
Nr. 2: Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und Zinsforderungen.
Nr. 3: Gewinn aus Termingeschäften.
Nr. 4: Veräußerung Stille Beteiligungen oder Abtretung von partiarischen Darlehen.
Nr. 6: Veräußerung von Ansprüchen auf Leistungen aus einer Kapitallebensversicherung .
Nr. 7: Veräußerung sonstiger Kapitalforderungen (Auffangtatbestand)
Diese Karteikarte wurde von anlasStB2017 erstellt.
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