Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)

Vorderseite Korrekturnorm § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Rückseite
  1. Tatsachen / Beweismittel
  2. materiell-rechtliche Erheblichkeit (Steuerminderung)
  3. nachträgliches Bekanntwerden = nach abschließender Zeichnung
  4. gegenüber der Finanzbehörde
  5. kein grobes Verschulden oder Unbeachtlichkeit
  6. kein Ausschluss nach § 173 Abs. 2 AO

Diese Karteikarte wurde von hannemac erstellt.

Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: