Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)
Vorderseite
Korrekturnorm § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Rückseite
- Tatsachen / Beweismittel
- materiell-rechtliche Erheblichkeit (Steuerminderung)
- nachträgliches Bekanntwerden = nach abschließender Zeichnung
- gegenüber der Finanzbehörde
- kein grobes Verschulden oder Unbeachtlichkeit
- kein Ausschluss nach § 173 Abs. 2 AO
Diese Karteikarte wurde von hannemac erstellt.
Folgende Benutzer lernen diese Karteikarte: