Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)

Vorderseite Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
Rückseite
  1. tatsächliche Bekanntgabe,§ 124 Abs. 1 AO
  2. kein Katalogfall von § 125 Abs. 2 AO
  3. kein Fall des § 125 Abs. 1 AO: Fehler; offenkundig; besonders schwerwiegend
  4. kein Verstoß gegen InsO
  5. Rechtsfolge: FA und Stpfl. sind an VA gebunden (unterscheide zwischen rechtmaßig (=fehlerfrei) und rechtswidrig (=fehlerhaft))

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