Abgabenordnung (Fach) / Abgabenordnung (Lektion)
Vorderseite
Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
Rückseite
- tatsächliche Bekanntgabe,§ 124 Abs. 1 AO
- kein Katalogfall von § 125 Abs. 2 AO
- kein Fall des § 125 Abs. 1 AO: Fehler; offenkundig; besonders schwerwiegend
- kein Verstoß gegen InsO
- Rechtsfolge: FA und Stpfl. sind an VA gebunden (unterscheide zwischen rechtmaßig (=fehlerfrei) und rechtswidrig (=fehlerhaft))
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