Zivilrecht (Fach) / Mobiliarsachenrecht (Lektion)

Vorderseite Handlungsstörer - Zustandsstörereigenschaft
Rückseite

Handlungsstörer ist, wer die Einwirkung auf eine fremde Sache durch seine Handlung oder duch pflichtwidriges UNterlassen adequat verursacht.

Zustandsstörer ist, der Eigentümer, Besitzer oder Verfügungsbefugter einer Sahe, von der eine Beeinträchtigung ausgeht, die sich wenigstens mittelbar auf seinen Willen zurückführen lässt.

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