Zivilrecht (Fach) / Immobiliarsachenrecht (Lektion)

Vorderseite Vereitelt eine Vermietung eine Vormerkung
Rückseite

Pro: Vermietung ist keine Verfügung. Jedoch Analoge Anwendung. Erst recht schluss. wenn er schon gegen Vorfügungen geschützt ist dann auch gegen obligatorische Verträge.Mieter soll auch nicht besser geschützt werden als der Erwerber.

Kontra: Gegen Wortlaut und Mieter hat keine Pflicht das Grundbuch einzusehen. Rechtsprechung§ 861 Scheidet aus da ohne verbotene Eigenmacht§ 1007 (-)

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