Zivilrecht (Fach) / Immobiliarsachenrecht (Lektion)

Vorderseite Anspruch auf SE aus §§ 280 I, II, 286, 888 BGB
Rückseite

BGH (-) da seine dingliche Natur schuldrechtliche Vorschriften ausschließt.h.M. analoge Anwendung da §§ 990, 1146 BGBVoraussetzungen:

Durchsetzbarer Fälliger AnspruchVertretenmüssenErgebnis

Diese Karteikarte wurde von paul207 erstellt.