Zivilrecht (Fach) / Immobiliarsachenrecht (Lektion)
Vorderseite
Anspruch auf SE aus §§ 280 I, II, 286, 888 BGB
Rückseite
BGH (-) da seine dingliche Natur schuldrechtliche Vorschriften ausschließt.h.M. analoge Anwendung da §§ 990, 1146 BGBVoraussetzungen:
Durchsetzbarer Fälliger AnspruchVertretenmüssenErgebnis
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