Einkommensteuer (Fach) / Grundlagen (Lektion)
Vorderseite
Gewinnermittlungszeitraum
Rückseite
§ 4a Abs. 1 Satz 1 EStG
Bei Land- und Forstwirtschaft und bei Gewerbetreibenden ist der Gewinn nach dem WJ zu ermitteln.
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