MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)
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Der Richtwertmietzins:
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> Für Kategorie A, B, C Wohnungen> Untergrenze: Kategoriemietzins, Obergrenze: angemessener HMZ>Richtwert = Betrag für mietrechtliche Normwohnung; wird vom BMJ kundgemacht: seit WRN 2009 nur alle 2 Jahre; für jedes Bundesland
Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.
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