MRG (Fach) / § 16 MRG Mietzinsbildung (Lektion)

Vorderseite Verjährung Präklusion HMZ:
Rückseite

>§ 16 Abs 8: Unwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung muss binnen 3 Jahren geltend gemacht werden 3 Jahre ab wann? Geltendmachung wodurch?Befristete Verträge: > 6 Monate nach Auflösung des Mietverhältnisses; mehrere befristete Verträge hintereinander – Frist ab wann?>Weitergabe der Mietrechte innerhalb der FristSeit WRN 2006: einseitige Anhebung des Mietzinses durch Vermieter - § 16 Abs 8 gilt auch §§ 12a, 16 Abs 9, 45, 46, 46a, 12, 14Verjährungsfrist : 3 Jahre bzw 10 Jahre

Diese Karteikarte wurde von Bernd1990 erstellt.

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