Ernährungslehre (Fach) / Lebensmittelrecht (Lektion)

Vorderseite Lebensmittelrecht LMIV Kennzeichnungsvorschriften für spezielle LM
Rückseite
  • Fleisch - Aufzucht- und Schlachtort müssen gekennzeichnet sein
  • Fisch - Handelsbezeichnung, wissensch. Name, Fang- und Fanggebiet
  • Fleisch/Fischereierzeugnisse - Einfrierdatum
  • Raffinierte Öle und Fette pflanzl. Herkunft - spezif. Herkunft, z.B. Palmöl, und Hinweis Fetthärtung
  • coffeinhaltige Getränke - ab 150 mg/Coffein pro Liter "erhöhter Coffeingehalt"
  • Alkoholgehalt - bei Getränken mit mehr als 1,2 Volumenprozent
  • Pflichtangaben - an gut sichtbarer Stelle in deutlicher Sprache, unverwischbar anzubringen. Außerdem muss bei jedem Produkt der Endpreis des LM sowie der Grundpreis (pro 100 g/ml bzw. 1kg/L) angegeben werden.
  • GTIN Global Trade Item Number - Strichcode

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